FAQ und generelle Informationen für Veranstalter:innen

Schön, dass du eine Veranstaltung im raedli machst oder machen möchtest! Hier findest du die Antworten auf die gängigsten Fragen und Wissenswertes.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Informationen vor der Veranstaltung aufmerksam durchgelesen werden. bei Fragen steht das team natürlich stets zur Verfügung.

  • Im Hauptraum (oben) steht standardmässig folgendes zur Verfügung:

    2x Pioneer CDJ 3000 Player

    2x Technics SL1210MKS Plattenspieler

    1x Pioneer A9 4-Kanal Mixer

    Im Keller steht standardmässig folgendes zur Verfügung:

    2x Pioneer XDJ-1000MK3 Player

    1x Pioneer DJM-450 2-Kanal Mixer$

    Plattenspieler-Nadeln

    Es wird davon ausgegangen, dass DJ die mit Platten auflegen, ihre eignen Nadeln mitbringen.

    Unvorsichtiger Umgang

    Das vorhandene Musikequipment ist sehr teuer und wird regelmässig revidiert. Wird nach einer Veranstaltung ein unvorsichtiger Umgang festgestellt, werden pauschal CHF 300.- verrechnet.

  • Grundsätzlich Ja. Wir sind Befürworter schöner Dekoration.

    Folgendes ist jedoch zu beachten:

    • Nichts an die Wände kleben

    • Alle dekorierten Räume müssen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

    • Es gilt der Grundsatz, dass zusätzliche Dekoration angebracht, jedoch keine bestehende Dekoration entfernt werden darf

    Wird trotzdem etwas an die Wände geklebt, werden pauschal CHF 1’000 verrechnet.

    Für nicht entfernen der Dekoration werden die Stunden, die für die Entfernung aufgebracht wurden verrechnet (Stundensatz: CHF 50.-)

  • Das Bezahlen allfälliger DJ Gagen liegt in der Verantwortung der Veranstalter:innen. Auf keinen Fall werden DJs vom raedli ausbezahlt. Allfällige AHV Abgaben oder sonstige Versicherungen sind ausschliesslich Sache der Veranstalter:innen

  • Grundsätzlich Ja. Es werden zu Beginn der Veranstaltung der verantwortlichen Person maximal 3 Getränkebon pro DJ und allfälligen Hosts ausgehändigt.

    Pro eingelöstem Getränkejeton werden CHF 5.- für die Kosten verrechnet.

  • Grundsätzlich werden die Zeiten von den Veranstalter:innen definiert mit Rücksicht auf die regulären Öffnungszeiten des raedlis.

    Die Veranstaltungszeiten definieren auch die Partizipation an der Bar sowie die Kosten der Mitarbeiter:innen.

    Sollte eine Veranstaltung besonders lange dauern (länger als 6 Uhr), muss das im Voraus vereinbart werden. Ebenso wenn eine Veranstaltung vor der regulären Öffnungszeit beginnen soll.

    An der Veranstaltung
    Ist eine Veranstaltung bis zu einer gewissen Zeit angesagt, heisst das nicht, dass sie zwingend bis dann durchgeführt werden muss.

    Sind vor dem geplanten Ende zu wenig Gäste vor Ort und ist es wirtschaftlich nicht mehr lohnenswert, kann die Veranstaltung frühzeitig beendet werden.

    Sind vor oder am geplanten Ende noch genügend Gäste anwesend und die Wirtschaftlichkeit gegeben, kann die Veranstaltung verlängert werden.

    Die endgültige Entscheidung liegt bei der verantwortlichen Person vom raedli.

  • Dauer
    Es dauert im Normalfall 1 - 2 Wochen, bis die definitive Abrechnung vorliegt.

    Abrechnung
    Es werden die gebuchte Eintrittseinnahmen sowie der Nettoumsatz der Bar den effektiven Kosten gegenübergestellt. Als Endzeit wird jeweils auf die nächste halbe Stunde gerundet.

    Hat die:der Veranstalter:in eigene Einnahmen, sind die in geeigneter Form mitzuteilen (zB Ticketeinnahmen).

    Es wird eine Abrechnung elekrtronisch (Mail / Messangerdienst) zur Verfügung gestellt.

    Bei einem Überschuss wird der Betrag auf das Veranstalter:innen Konto überwiesen oder es kann eine Rechnung gestellt werden.

    Bei einem Defizit wird grundsätzlich eine Rechnung gestellt.

    Es können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  • Wird eine übermässige Verschmutzung festgestellt, wird ein zusätzlicher Reinigungsaufwand von CHF 150- verrechnet.

    Wird eine Zerstörung oder Diebstahl von Interieur, dem DJ-Equipment oder sonstiger Infrastruktur festgestellt, wird der Ersatzwert ( mindestens CHF 300.-) verrechnet.

    Werden mutwillige Verschmutzungen im Clubraum (Tags etc) festgestellt, wird ein Pauschalbetrag von CHF 1’000.- verrechnet.

  • Es gibt an der Säule gut Sichtbar eine Dezibel-Anzeige. Alle DJs sind aktiv auf diese aufmerksam zu machen.

    Bei offener Terrassentüre
    Bei offener Terrassentüre darf die Lautstärke maximal 83db betragen.

    Bei geschlossenen Türen und wenig Gästen
    Sind alle Türen geschlossen, der Raum ist aber nicht voll, ist eine maximale Lautstärke von 95db einzuhalten.

    Bei geschlossenen Türen und vollem Raum
    Ist der Raum mit Menschen gefüllt, darf bis zu 100 db gespielt werden

    Ermahnungen durch verantwortliche Personen
    Bei Überschreitungen der zulässigen Dezibel werden DJs ermahnt und im Zweifelsfall die Regler direkt von der verantwortlichen Person runter gedreht.

    Bei Nicht Folgeleistung von Ermahnungen steht die Lizenz der Lokalität auf dem Spiel und es wird eine Pauschalgebühr vom CHF 300.- verrechnet.

  • Grundsätzlich Nein. Das Equipment, welches zur Verfügung gestellt wird ist professionell und abgestimmt sowie tontechnisch eingestellt.

    Eigene Player, Computer oder Live-Equipment können mit vorheriger Anmeldung mitgebracht werden.

    Die Installation hat zusammen mit der verantwortlichen Person vor Ort zu erfolgen und der Initialzustand ist wieder herzustellen. Geschieht das nicht, wird ein zusätzlicher Aufwand verrechnet.

  • Grundsätzlich Ja.

    Es ist aber bei einer Gästeliste auf die Verhältnismässigkeit zu achten. Als Faustregel gilt 3 Gästelisteplätze pro DJ / Veranstalter:in.

    Der Eintritt ist ein wichtiger Bestandteil der Einnahmen und ohne diese ist es sehr schwer einen break-even zu erreichen.

    Es bleibt vorbehalten bei einer übermässiger Gästeliste diese zu kürzen oder pro Platz eine Gebühr zu erheben.

  • Jein

    Es gibt keine herkömmliche, bewachte Garderobe, jedoch die Möglichkeit Kleider aufzuhängen. Es befinden sich Hacken im Vorraum am Gitter.

    Für die Garderobe wird nicht gehaftet.

  • Nein, es gibt keinen Backstage. In Ausnahmefällen, können sich Menschen im Atelier im 1 OG zurückziehen oder ihre Sachen deponieren. Es muss jedoch zwingend eine Person vom Atelier anwesend sein. Ein Dauerhaftes Verbleiben im Atelier ist weder erwünscht noch geduldet.

  • Grundsätzlich Nein. Wir bezahlen unsere Rechnungen mit den Einnahmen an der Bar. Darum sind wir darauf angewiesen, dass auch an der Bar konsumiert wird.

    Für spezielle Anlässe kann zB eine Flasche Champagner mitgenommen werden. Für diese wird ein Zapfengeld erhoben.